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Neuerungen in der Berufsausbildung ab August 2024

Auch in diesem Jahr starten wieder einige Berufe mit modernisierten Ausbildungsordnungen. Ab dem 1. August 2024 treten für Industriekaufleute, Feinoptiker, Umwelttechnologen sowie für die Azubis in den Berufen der Luftfahrttechnik neue Ausbildungsordnungen in Kraft.

Bereits zu Beginn des Jahres wurden die Ausbildungsverordnungen für die vier neuen umwelttechnischen Berufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

  • Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung
  • Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung
  • Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Mittlerweile sind auch die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe Industriekaufmann/-frau und Feinoptiker/-in im Bundesgesetzblatt erschienen.

Industriekaufmann/-frau

Dieser Ausbildungsberuf zählt zu den wichtigsten im kaufmännischen Bereich, gemessen an der Zahl der Ausbildungsverträge. Die grundlegende Ausrichtung und bewährte Inhalte werden fortgeführt. Es werden wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten entlang der industriellen Wertschöpfungskette vermittelt, darunter Kundenorientierung, Geschäftsprozesse und projektorientiertes Arbeiten. Zum Ende der Ausbildung erfolgt eine sechsmonatige Spezialisierung in einem Einsatzgebiet.

Wichtige Neuerungen

  • Verbindliche Mindestanforderungen (sogenannte Standardberufsbildpositionen)
  • Spezifische Inhalte zu digitalen Geschäftsprozessen, Kommunikation und Zusammenarbeit, projektorientiertes Arbeiten und internationale Handlungskompetenz
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung: Der erste Teil wird nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt und geht in die Abschlussnote ein. Der zweite Teil am Ende der Ausbildungszeit besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen sowie einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet.

Feinoptiker/-in

Die Struktur und Inhalte dieses 22 Jahre alten Berufsbildes wurden an neue technische Anforderungen der Branche angepasst, insbesondere in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und spezifische Produktionsabläufe.

Wichtige Neuerungen

  • Verbindliche Mindestanforderungen (Standardberufsbildpositionen)
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung
  • Neuer Rahmenlehrplan für die Berufsschule

Luftfahrttechnische Berufe

Die Neuordnung der Ausbildungsberufe Fluggerätemechaniker/-in und Fluggeräteelektroniker/-in ist noch nicht abgeschlossen, soll aber dennoch zum 1. August 2024 in Kraft treten. Aufgrund von Änderungen im EU-Recht sind nur minimale Anpassungen notwendig, um mit dem Ausbildungsabschluss weiterhin die sogenannte CAT-A-Lizenz zu erlangen. Diese Lizenz berechtigt, Freigabebescheinigungen nach einfachen Wartungsarbeiten und nach der Behebung einfacher Mängel auszustellen.

Bauberufe

Die Veröffentlichung der Ausbildungsverordnungen für die 19 Bauberufe ist noch für 2024 geplant. Diese Verordnungen sollen jedoch erst zum 1. August 2026 in Kraft treten. Bis dahin werden Sachverständige des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) unter Begleitung des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik die überbetrieblichen Ausbildungspläne erarbeiten

Fazit

Die Modernisierungen der Ausbildungsordnungen reflektieren die sich wandelnden Anforderungen in verschiedenen Branchen. Insbesondere die Integration digitaler Kompetenzen und projektorientierter Arbeitsweisen zeigt, wie wichtig diese Fähigkeiten in der heutigen Arbeitswelt sind. Azubis können sich auf eine praxisorientierte Ausbildung freuen, die sie optimal auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.